Rezeptpflichtige Medikamente

Rezept ja oder nein?
Einige Medikamente sind frei verkäuflich, andere sind rezeptpflichtig. Da die Einnahme von Arzneimitteln mit Risiken verbunden ist, entscheidet die Regierung, welche Arzneimittel rezeptpflichtig sind.

Sie brauchen immer ein Rezept für Ihr Arzneimittel wenn,

  • sie Beschwerden haben, die von einem Arzt untersucht werden müssen

  • das Medikament starke Nebenwirkungen haben kann.

  • das Medikament ein Suchtpotential hat.

  • das Medikament gleichzeitig mit anderen Medikamenten eingenommen wird.

  • das Medikament als Injektion verabreicht wird.

Als anerkannte Apotheke dürfen wir Arzneimittel, die rezeptpflichtig sind, nur an Sie verkaufen, wenn uns ein gültiges Rezept von Ihnen vorliegt.

Antibabypille in Deutschland


In Deutschland hat die Regierung entschieden, dass Antibabypillen auf Hormonbasis von einem Arzt verschrieben werden müssen. Das heißt, die Pille ist immer rezeptpflichtig.

Da die Pille rezeptpflichtig ist, benötigen wir für Ihre Bestellung der Antibabypille in unserer Versandapotheke eines der unten aufgeführten Rezeptarten.

  • Ein Originalrezept von einem Arzt (z.B. Ihres Gynäkologens)

  • Ein eingescanntes Foto der Pillenverpackung, die Sie einnehmen.
    Bitte beachten Sie, dass das Rezepturettiket (Sticker mit Kennzeichnung Ihres individuellen Rezepts) deutlich lesbar sein muss.

  • Sie können Ihr Rezept direkt oder während des Bestellvorgangs hochladen

Wiederholungsrezept bestellen
Unter der Kategorie “Meine Rezepte” finden Sie eine Übersicht von den Rezepten, die Sie bereits bei uns eingereicht haben. Hier können Sie dann auch direkt Ihre neue Pille bestellen, solange das Rezept noch gültig ist.

Rezept einreichen
Sie können das Rezept digital, per Fax oder per Post bei uns einreichen.

Digital einreichen
Um das Rezept digital einzureichen, müssen Sie das Rezept scannen oder ein Foto (z.B. mit Ihrem Smartphone) machen. Achten Sie darauf, dass das Rezept komplett drauf ist und gut lesbar ist.
Bei einer neuen Bestellung können Sie das Rezept während des Bestellvorgangs hochladen. Bei einer bereits vorgenommen Bestellung können Sie das Rezept unter “Meine Rezepte” hochladen.

Per Post oder Fax einreichen
Wenn Sie sich entschieden haben das Rezept per Post oder Fax einzureichen, empfangen Sie eine E-Mail von uns mit der weiteren Vorgehensweise. Diese E-Mail müssen Sie ausdrucken und zusammen mit dem Rezept einsenden.  
Falls es nicht möglich sein sollte die E-Mail auszudrucken, schreiben Sie uns bitte die in der E-Mail angegebene Rezeptnummer aus und legen diese dem Rezept bei. So können wir Ihre Bestellung schneller dem Rezept zuordnen.
Wenn Sie Ihr Rezept doch lieber digital einreichen möchten, können Sie das Rezept unter der Kategorie “Meine Rezepte” einreichen.

Die Pille danach
Die Pille danach ist nicht rezeptpflichtig und kann direkt über unsere Website bestellt werden. Da es bei der “Pille danach” sehr wichtig ist, sie so schnell wie möglich nach ungeschützten Geschlechtsverkehr einzunehmen, empfehlen wir Ihnen, die “Pille danach” per Expressversand zu bestellen. So kann gewährleistet werden, dass die Pille rechtzeitig bei Ihnen ankommt.